Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.Für
die Aufbewahrung und den Schutz sensibler Daten und Dokumente gibt es
Datenschutzgesetze und gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die beachtet
werden müssen. Falls nicht, kann das gravierende Folgen haben:
•
Bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht, z.B. von
Ärzten, Anwälten und anderen Berufsgruppen, droht eine
Haftstrafe von bis zu einem Jahr, zuzüglich der
Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
• In
Unternehmen haftet die Geschäftsführung persönlich, egal
ob die Daten absichtlich oder versehentlich in falsche Hände
geraten sind. Auch hier können Schadenersatzforderungen
empfindliche finanzielle Lücken reißen.
• Generell
können Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Richtlinien
mit Bußgeldern von bis zu 250.000 Euro oder sogar mit
Freiheitsstrafen geahndet werden.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu aktuellen Datenschutzgesetzen und Aufbewahrungsfristen:Bundes- und Landesrichtlinien:Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheitwww.bfdi.bund.deEU-Richtlinien und weitere Informationen:Virtuelles Datenschutzbüro www.datenschutz.deGesetzliche Aufbewahrungsfristen: Bundesministerium der Justizhttp://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__147.html
Schluss mit Datenmissbrauch!Wie Sie vertrauliche Dokumente und Daten auf Papier, CDs und DVDs sicher entsorgen.